Die Archivjuwelen

Die Schriftdenkmäler, aufbewahrt in den Archiven, sind
ein einzigartiger Nachweis für das Leben und die Werke
von zig Generationen unserer Vorfahren. Wir möchten
hier nur ein paar Privilegien erwähnen, die unsere könig
liche Freistadt allmählich von den Monarchen erhielt und
die seine Entwicklung bedeutend beeinflussten.
Im Jahre 1269 erhielt Kesmark das Stadtrecht von Kö
nig Béla IV. Damit wird zum ersten Mal Kesmark als Stadt
name erwähnt. Béla IV. erteilte unserer Stadt das Recht
zur freien Richter-Wahl und legt die Grenzen der Markung
fest. Des Weiteren erhielt Kesmark das freie Marktrecht
und das Recht der freien Nutzung von Kirche und Fried
hof. Es wurde ein fester Steuerbetrag festgelegt, der an
den Monarchen jährlich in zwei Raten zu zahlen ist.
Im Jahre 1411 erhielt die Stadt von König Sigmund das
Recht des freien Fischfangs. Kein Fremder durfte in den
Flüssen und Bächen der Stadt Fische fangen. Die Kesmar
ker waren berechtigt, ertappte Schuldige festzunehmen
und ihnen ihre Boote und alles, was sie bei sich hatten, zu
konfiszieren.
Die Privilegien von König Sigismund aus dem Jahre
1412 befreiten die Kesmarker Bürger von Zollzahlungen
auf ungarischem Gebiet. Zudem durften sie wegen fremder
Schulden nicht gefangen genommen werden. Ein weiteres
Privileg erhielten sie im Jahre 1440 von König Vladislav I.,
dank dessen sie ohne Zollzahlung auch polnisches Gebiet
betreten durften. Dies war ein großer Vorteil, denn die
Verkäufer hatten damals an den Grenzen oder auf Brücken
für transportierte Waren Zoll, Maut usw. zu bezahlen.
1417 erteilte König Sigismund den Kesmarkern das
Recht auf freie Nutzung der Wälder. Dies gestattete ihnen,
jedermann mit einer Geldstrafe zu belegen, der ohne eine
Erlaubnis Holz aus Kesmarker Wäldern holte und dabei er
wischt wurde. Das Strafmaß war eine Geldstrafe in Höhe
von drei Florenen für jeden Wagen. Wenn der Holzdieb sei
ne Strafe nicht bezahlen konnte, konnte ihm sein Wagen
mit den Pferden beschlagnahmt werden.
Kesmark erhielt 1419 durch ihr Marktprivileg das Recht,
während des Jahres zwei Jahresmärkte abzuhalten – am
2. Februar (Maria Lichtmess) und am 29. Juni (Peter und
Paul). Außerdem stellte König Sigismund alle Händler un
ter seinen Schutz, die diese Märkte besuchten – das galt
für die einheimischen, als auch für die fremden Händler.
Im Jahre 1435, als die Stadt durch den Einmarsch von
aus Polen eindringenden Hussitenheere erhebliche Ver
luste erlitt, wandte sich die Stadt an den ungarischen Kö
nig Sigismund, um ihre alten Privilegien wiederbestätigt
zu bekommen, die dem Feuer in einem Teil des Archivs,
zusammen mit weiteren Dokumenten, zum Opfer fielen.
Im Zusammenhang mit dieser Wiederbestätigung der
alten Privilegien, bestätigte Sigismund im Jahre 1435
der Stadt Kesmark ein Stapelrecht, das die Stadt vorher
gar nicht besaß. Dies war der Auslöser und Grund für den
sogenannten 100-jährigen Krieg zwischen Kesmark und
Leutschau.
1438 erhielt die Stadt von König Albert das Recht des
Schwerts (ius gladii). Damit besaß Kesmark das Recht, das
Rad, den Pfahl und andere Folterinstrumente einzusetzen, Diebe, Brandstifter, Mörder und andere Gauner zu erhän
gen, am Rad zu brechen, zu enthaupten, zu verbrennen
und zu pfählen. So, wie es ungarische Gesetze forderten.
Das wertvollste Dokument, das im Kesmarker Archiv auf
bewahrt wird, ist die Wappenurkunde der Stadt Kesmark,
mit der ihr das Stadtwappen verliehen wurde und gleich
zeitig auch das Recht, mit rotem Wachs siegeln zu dürfen,
was in jener Zeit ein Sonderrecht darstellte. Die Stadt er
hielt es im Jahre 1463 von König Matthias Corvinus verlie
hen. Es ist das einzige Armales (Wappen-Urkunde) für eine
Stadt in unserer Region, auf dem das Wappen in der Mitte
der Urkunde dargestellt ist. Aufgrund dieser einzigartigen
Darstellung des Wappens wurde die Wappenurkunde von
Kesmark im Jahre 1986 als Kulturerbe erkannt.
Im Jahre 1464 befreite König Matthias Corvinus auf An
trag von Imrich Zapolia die Stadt Kesmark von der Zahlung
von 30 % Grenzzoll. Die Befreiung von diesem Grenzzoll
bestätigte in den Jahren 1491 und 1496 der ungarische
König Vladislav II. und im Jahre 1694 König Leopold I.
Im Archiv befinden sich drei Exemplaren einer Urkunde,
mit der König Ferdinand III. im Jahre 1655 die Gültigkeit
der Stadtrechte wiederbestätigte, die durch vormalige
Monarchen erteilt wurden. Außerdem wiederbestätigte
er auch die am 13. Juni 1463 erteilte Wappenurkunde von
Matthias Corvinus. Auf der ersten Seite ist eine der ältes
ten Abbildungen der Stadt Kesmark zu sehen. Auf der letz
ten Seite wird das Stadtwappen abgebildet.
Diese erhaltenen wertvollen Archivjuwelen haben da
durch, dass mit ihnen gewährte Rechte und verliehene
Privilegien nachgewiesen und erhalten werden konnten,
dazu beigetragen, dass der rechtliche Status der Stadt be
wahrt werden konnte, was für die positive Entwicklung
der Stadt von Bedeutung war. Zudem werden sie ein Zeug
nis für kommende Generationen sein.

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